Begleiterkosten
Mitglieder des SBV, die für einen Ferienaufenthalt, eine Reise, den Besuch einer Sportveranstaltung, eines Kurses oder Ähnliches auf eine aussenstehende Begleitperson angewiesen sind und für deren Kosten persönlich aufzukommen haben, können um einen Beitrag an diese Begleiterkosten gemäss den geltenden Ausführungsbestimmungen nachsuchen.
Als Mehrkosten gelten Auslagen, beispielsweise Transportkosten wie Kilometerentschädigung für den Personenwagen, Eintrittskarten zu Museen, Veranstaltungen oder Ferienarrangements während der Zeit der Begleitung.
Jedes SBV-Mitglied kann jährlich Begleiterkosten bis zum nachstehenden Höchstbetrag geltend machen:
Mitglieder mit Ergänzungsleistungen : CHF 1’000.00
Übrige Mitglieder: CHF 800.00
· Neu können Begleiterkosten für Personen im gleichen Haushalt lebend bis zu den oben genannten Beträgen geltend gemacht werden.
· Ebenfalls neu ist, dass Mitglieder mit Ergänzungsleistungen bis zu CHF 1000.—Begleiterkosten gelten machen können. Bitte dabei beachten:
Um den Zuschlag von CHF 200.00 zu erhalten, muss der Entscheid über den Erhalt von Ergänzungsleistungen für das Jahr der geltend gemachten Begleitung vorgelegt werden.
· Autokilometer werden neu zu 50 Rappen pro Kilometer vergütet.
Das PDF Dokument
Rückerstattung von Begleiterkosten
kann unten heruntergeladen werden.
Das PDF Sokument Reglement Begleiterkosten kann unten heruntergeladen werden
Das Antragsformular kann auf https://www.sbv-fsa.ch/sbv/publikationen unter
«Begleiterkosten» als Worddatei heruntergeladen und am PC ausgefüllt oder
unter Telefon 031 390 88 00 bestellt werden