Begleiterkosten
Mitglieder des SBV, die für einen Ferienaufenthalt, eine Reise, den Besuch einer Sportveranstaltung, eines Kurses oder Ähnliches auf eine aussenstehende Begleitperson angewiesen sind und für deren Kosten persönlich aufzukommen haben, können um einen Beitrag an diese Begleiterkosten gemäss den geltenden Ausführungsbestimmungen nachsuchen (aktuell Stand 2019, maximal CHF 800.00 pro Kalenderjahr). Der Maximalbetrag pro Mitglied und Jahr wird vom Verbandsvorstand jährlich festgelegt. Der Beitrag erfolgt in Form einer Rückerstattung der durch das Mitglied belegten Kosten (mit Originalbelegen). Ehepartner eines Mitglieds können diese finanzielle Hilfeleistung nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt nur für Mitglieder des SBV und müssen immer bis spätestens 4. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Das PDF Dokument
Rückerstattung von Begleiterkosten
kann unten heruntergeladen werden.
Das Word-Dokument Rückerstattung von Begleiterkosten kann beim SBV in Bern telefonisch (031 390 88 30) oder per Mail mitgliederdienste@sbv-fsa.ch bestellt werden.