Begleiterkosten
Mitglieder des SBV, die für
einen Ferienaufenthalt, eine Reise, den Besuch einer Sportveranstaltung, eines
Kurses oder Ähnliches auf eine aussenstehende Begleitperson angewiesen sind und
für deren Kosten persönlich aufzukommen haben, können um einen Beitrag an diese
Begleiterkosten gemäss den geltenden Ausführungsbestimmungen nachsuchen
(aktuell Stand 2019, maximal CHF 800.00 pro Kalenderjahr). Der Maximalbetrag
pro Mitglied und Jahr wird vom Verbandsvorstand jährlich festgelegt. Der Beitrag
erfolgt in Form einer Rückerstattung der durch das Mitglied belegten Kosten
(mit Originalbelegen). Ehepartner eines Mitglieds können diese finanzielle
Hilfeleistung nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt nur für Mitglieder des SBV
und müssen immer bis spätestens 4. Januar des Folgejahres eingereicht werden.
Das Formular für die Rückerstattung kann auf der SBV-FSA Internetseite ganz rechts unten heruntergeladen werden. Hier der Link dazu. https://sbv-fsa.ch/sbv/agenda