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Begleiterkosten

Was sind Begleiterkosten?

Mitglieder des SBV, die für einen Ferienaufenthalt, eine Reise, den Besuch einer Sportveranstaltung, eines Kurses oder Ähnliches auf eine aussenstehende Begleitperson angewiesen sind und für deren Kosten persönlich aufzukommen haben, können um einen Beitrag an diese Begleiterkosten gemäss den geltenden Ausführungsbestimmungen nachsuchen.

Als Mehrkosten gelten Auslagen, beispielsweise Transportkosten wie Kilometerentschädigung für den Personenwagen, Eintrittskarten zu Museen, Veranstaltungen oder Ferienarrangements während der Zeit der Begleitung.

Was ändert auf den 1. Januar 2024?

Jedes SBV-Mitglied kann jährlich Begleiterkosten bis zum nachstehenden Höchstbetrag geltend machen:

Mitglieder mit Ergänzungsleistungen                 :       CHF 1’000.00

Übrige Mitglieder:                                                         CHF   800.00

·               Neu können Begleiterkosten für Personen im gleichen Haushalt lebend bis zu den oben genannten Beträgen geltend gemacht werden.

·               Ebenfalls neu ist, dass Mitglieder mit Ergänzungsleistungen bis zu CHF 1000.—Begleiterkosten gelten machen können. Bitte dabei beachten:

Um den Zuschlag von CHF 200.00 zu erhalten, muss der Entscheid über den Erhalt von Ergänzungsleistungen für das Jahr der geltend gemachten Begleitung vorgelegt werden.

·               Autokilometer werden neu zu 50 Rappen pro Kilometer vergütet.


Das PDF Dokument Rückerstattung von Begleiterkosten kann unten heruntergeladen werden.

Das PDF Sokument  Reglement Begleiterkosten kann unten heruntergeladen werden

Das Antragsformular kann auf https://www.sbv-fsa.ch/sbv/publikationen unter «Begleiterkosten» als Worddatei heruntergeladen und am PC ausgefüllt oder unter Telefon 031 390 88 00 bestellt werden

SBV_Formular Begleiterkosten_Hand_2024_de.pdf
Reglement Begleiterkosten gültig ab 1.1.24.pdf